Eine Reduzierung des Rauchrohrdurchmessers, beispielsweise von 150 mm auf 120 mm, ist technisch möglich, darf aber nicht pauschal für jeden Kaminofen und jeden Schornstein empfohlen werden.
Maßgeblich sind immer die technischen Vorgaben des jeweiligen Kaminofens und die konkrete Ausführung der vorhandenen Abgasanlage.
Bei ACCENTE Kaminöfen ist deshalb grundsätzlich der in der jeweiligen Bedienungsanleitung bzw. im technischen Datenblatt angegebene Rauchrohrdurchmesser zu beachten.
Warum ist der Rauchrohrdurchmesser wichtig?
Das Rauchrohr bildet das Verbindungsstück zwischen Kaminofen und Schornstein und transportiert die bei der Verbrennung entstehenden Rauchgase ab.
Der dafür erforderliche Schornsteinzug und die Strömungsverhältnisse hängen nicht allein vom Rohrdurchmesser ab. Entscheidend sind unter anderem:
- Nennwärmeleistung des Kaminofens
- Abgasmassenstrom
- Abgastemperatur
- erforderlicher Förderdruck
- Höhe und Querschnitt des Schornsteins
- Länge und Verlauf des Rauchrohrs
- Anzahl und Ausführung von Bögen und anderen Formstücken
- vorhandene Zugverhältnisse
Die wärme- und strömungstechnische Berechnung einer Abgasanlage mit einer Feuerstätte und den jeweiligen technischen sowie baulichen Gegebenheiten erfolgt nach DIN EN 13384-1.
Was passiert bei einer Reduzierung von 150 mm auf 120 mm?
Der Unterschied erscheint auf den ersten Blick gering – der Durchmesser verringert sich lediglich um 30 mm.
Für den tatsächlich zur Verfügung stehenden Querschnitt ist der Unterschied jedoch wesentlich größer:
Eine Reduzierung von Ø 150 mm auf Ø 120 mm verringert die Querschnittsfläche um 36 %.
Dadurch verändern sich die Strömungsverhältnisse im Verbindungsstück. Der Strömungswiderstand kann steigen und die sichere Abführung der Rauchgase kann – abhängig von der gesamten Anlage – beeinträchtigt werden.
Hersteller entsprechender Rauchrohrsysteme weisen deshalb ebenfalls darauf hin, dass eine Reduzierung den Rauchgasabzug einschränken kann und vor Verwendung mit dem Schornsteinfeger abgestimmt werden sollte.
Ist eine Reduzierung grundsätzlich verboten?
Nein. Es gibt kein allgemeines Verbot, das unabhängig von Feuerstätte und Abgasanlage jede Rauchrohrreduzierung ausschließt.
Im Handel sind deshalb auch normgerechte Verbindungsstücke zur Reduzierung von beispielsweise 150 auf 120 mm erhältlich. Für metallische Verbindungsstücke gelten entsprechende technische Anforderungen, unter anderem nach DIN EN 1856-2.
Die bloße Verfügbarkeit eines Reduzierstücks bedeutet jedoch nicht, dass die Reduzierung für jeden Kaminofen oder jede Abgasanlage zulässig bzw. technisch geeignet ist.
Was gilt bei ACCENTE Kaminöfen?
Maßgeblich ist zunächst der für das jeweilige Kaminofenmodell angegebene Rauchrohrdurchmesser.
In ACCENTE-Aufstell- und Bedienungsanleitungen wird bei entsprechenden Modellen vorgegeben, dass das Verbindungsstück zwischen Kaminofen und Schornstein den gleichen Querschnitt wie der Anschlussstutzen des Kaminofens haben muss.
Ist beispielsweise ein Rauchrohranschluss Ø 150 mm angegeben, ist dies daher die von ACCENTE vorgesehene Anschlussgröße.
Eine Reduzierung auf 120 mm stellt eine davon abweichende Ausführung dar und kann von ACCENTE nicht pauschal für jede Einbausituation freigegeben werden.
Kann eine Reduzierung trotzdem funktionieren?
Unter geeigneten Voraussetzungen kann eine abweichende Ausführung technisch möglich sein.
Entscheidend ist jedoch nicht allein, ob sich ein Reduzierstück montieren lässt, sondern ob die komplette Feuerungsanlage anschließend weiterhin sicher und ordnungsgemäß funktioniert.
Dazu muss insbesondere gewährleistet sein, dass:
- die Rauchgase sicher abgeführt werden,
- der erforderliche Förderdruck erreicht wird,
- ausreichend Verbrennungsluft nachströmt,
- keine Rauchgase in den Aufstellraum gelangen und
- die für Feuerstätte und Abgasanlage geltenden Anforderungen eingehalten werden.
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann nur anhand der konkreten Anlage beurteilt werden.
Wer entscheidet, ob ich von 150 mm auf 120 mm reduzieren darf?
Bitte stimmen Sie eine geplante Reduzierung vor der Installation mit Ihrem zuständigen Schornsteinfeger ab.
Dieser kann die vorhandene Feuerstätte und Abgasanlage beurteilen und feststellen, ob eine entsprechende Ausführung möglich ist oder ob eine wärme- und strömungstechnische Berechnung erforderlich ist.
Nach DIN EN 13384-1 können Abgasanlagen anhand der konkreten Geräte- und Anlagendaten berechnet werden.
Auch Änderungen an kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sind dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mitzuteilen.
Welche Probleme können bei einer ungeprüften Reduzierung auftreten?
Ist der kleinere Rauchrohrdurchmesser für die vorhandene Anlage nicht geeignet, können beispielsweise folgende Probleme auftreten:
- schlechter Rauchgasabzug
- Schwierigkeiten beim Anheizen
- Rauchentwicklung beim Öffnen der Feuerraumtür
- Rauchaustritt in den Aufstellraum
- ungünstiges Verbrennungsverhalten
- stärkere Ablagerungen im Rauchrohr oder Schornstein
Deshalb sollte eine Reduzierung nicht allein deshalb vorgenommen werden, weil der vorhandene Wand- oder Schornsteinanschluss einen kleineren Durchmesser besitzt.
Mein Schornsteinanschluss hat nur 120 mm – was soll ich tun?
Hat Ihr ACCENTE Kaminofen beispielsweise einen Rauchrohranschluss von 150 mm, der vorhandene Wandanschluss jedoch nur 120 mm, kontaktieren Sie bitte vor der Montage Ihren zuständigen Schornsteinfeger.
Halten Sie möglichst die technischen Daten des Kaminofens bereit. Besonders relevant sind:
- Modellbezeichnung
- Nennwärmeleistung
- Rauchrohrdurchmesser
- Abgastemperatur
- Abgasmassenstrom
- erforderlicher Förderdruck
Diese Angaben finden Sie in der Bedienungsanleitung bzw. im technischen Datenblatt des jeweiligen Kaminofens.
Der Schornsteinfeger kann anhand dieser Angaben und der vorhandenen Abgasanlage beurteilen, welche Anschlusslösung technisch möglich ist.
Kann ACCENTE die Reduzierung auf 120 mm freigeben?
Eine pauschale Freigabe ist nicht möglich.
ACCENTE kann die technischen Daten der jeweiligen Feuerstätte bereitstellen. Ob eine vom vorgesehenen Rauchrohrdurchmesser abweichende Installation mit dem vorhandenen Schornstein sicher betrieben werden kann, muss jedoch anhand der konkreten Abgasanlage beurteilt werden.
Ohne eine entsprechende Prüfung empfehlen wir keine Reduzierung des für den Kaminofen vorgesehenen Rauchrohrdurchmessers.