Auf neuen Kaminöfen befindet sich ein gut sichtbares EU-Energieeffizienzlabel. Dieses Label ist keine Werbung und auch kein dauerhaftes Kennzeichen des Kaminofens.
Die sichtbare Energiekennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben und soll Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, die Energieeffizienz verschiedener Geräte bereits vor dem Kauf miteinander zu vergleichen.
Nach dem Kauf kann das Energieeffizienzlabel vom Kaminofen entfernt werden.
Warum muss das Energieeffizienzlabel sichtbar angebracht sein?
Für Kaminöfen gelten die europäischen Vorschriften zur Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräten.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/1186 schreibt vor, dass entsprechende Kaminöfen mit einem Energieeffizienzlabel versehen bzw. dieses mit dem Produkt bereitgestellt werden muss.
Für Händler gilt darüber hinaus: Wird ein Kaminofen am Verkaufsort ausgestellt, muss sich das Energieeffizienzlabel außen an der Vorderseite des Kaminofens befinden und deutlich sichtbar sein.
Auch das deutsche Energieverbrauchskennzeichnungsrecht verpflichtet Händler dazu, die vorgeschriebene Verbrauchskennzeichnung am Verkaufsort deutlich sichtbar anzubringen.
Aus diesem Grund werden neue ACCENTE Kaminöfen mit dem jeweils zum Modell gehörenden Energieeffizienzlabel ausgeliefert.
Welche Informationen stehen auf dem Energieeffizienzlabel?
Das Energieeffizienzlabel enthält insbesondere Informationen über:
- den Hersteller bzw. die Marke
- die Modellbezeichnung
- die Energieeffizienzklasse
- die direkte Wärmeleistung in kW
Die Gestaltung und die enthaltenen Informationen des Labels sind EU-weit vorgegeben.
Muss der Aufkleber nach dem Kauf am Kaminofen bleiben?
Nein.
Die Kennzeichnungspflicht dient insbesondere dazu, Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Kauf am Verkaufsort über die Energieeffizienz des Produkts zu informieren.
Nach dem Kauf und vor der Nutzung des Kaminofens kann das Energieeffizienzlabel entfernt werden.
Das Label ist kein Typenschild und muss nicht dauerhaft am Kaminofen verbleiben.
Warum klebt ACCENTE das Label überhaupt auf den Kaminofen?
Bei ausgestellten Kaminöfen muss das Energieeffizienzlabel an der Vorderseite deutlich sichtbar sein.
Durch die Anbringung am Kaminofen bleibt das richtige Energieeffizienzlabel eindeutig dem jeweiligen Modell zugeordnet und kann im Handel entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sichtbar präsentiert werden.
Die verwendeten Etiketten sind nicht für eine dauerhafte Verklebung am Kaminofen vorgesehen und lassen sich normalerweise einfach wieder entfernen.
Wie entferne ich das Energieeffizienzlabel?
In den meisten Fällen lässt sich das Label einfach vorsichtig von einer Ecke aus abziehen.
Sollte es etwas fester haften, gehen Sie wie folgt vor:
- Stellen Sie sicher, dass der Kaminofen vollständig kalt ist.
- Erwärmen Sie das Etikett vorsichtig und nur kurz mit einem handelsüblichen Haartrockner.
- Lösen Sie anschließend eine Ecke des Etiketts.
- Ziehen Sie das Label langsam und möglichst flach von der Oberfläche ab.
- Eventuell verbleibende Klebereste vorsichtig mit einem weichen Tuch entfernen.
Durch die leichte Erwärmung wird der Klebstoff weicher und das Etikett lässt sich in der Regel deutlich leichter ablösen. Auch Klebstoffhersteller empfehlen bei schwer lösbaren Klebeprodukten das kurze Erwärmen mit einem Haartrockner und anschließende Abziehen in einem flachen Winkel.
Kann ich zum Erwärmen ein Feuerzeug verwenden?
Nein.
Bitte verwenden Sie keine offene Flamme, um das Energieeffizienzlabel zu lösen.
Ein Haartrockner ermöglicht eine wesentlich kontrolliertere und schonendere Erwärmung. Dadurch vermeiden Sie unnötige Hitzeeinwirkung auf Lackierung, Glas oder andere Oberflächen des Kaminofens.
Verwenden Sie außerdem keine scharfen Metallgegenstände oder aggressive Lösungsmittel zum Entfernen des Labels, da diese die Oberfläche beschädigen können.
Das Energieeffizienzlabel ist also kein Produktmangel?
Nein.
Das sichtbar angebrachte Energieeffizienzlabel gehört zur gesetzlich vorgeschriebenen Energiekennzeichnung des Kaminofens.
Es kann nach dem Kauf entfernt werden und hat keinerlei Einfluss auf die Optik oder Funktion des Kaminofens.
Rechtsgrundlage
Die Energiekennzeichnung von Kaminöfen bzw. Einzelraumheizgeräten wird insbesondere durch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/1186 über die Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräten geregelt.
In Deutschland gelten ergänzend die Vorschriften des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) und der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung.